Fallübungen & Klausurtraining
Übe mit kuratierten Fallübungen im Klausurstil. Sortiert nach Rechtsgebiet und Schwierigkeit, mit ausführlichem Feedback auf deine Lösung.
Kuratierte Fallübungen
Realistische Fälle aus allen drei Rechtsgebieten, kuratiert und qualitätsgesichert. Jeder Fall ist examenstypisch aufgebaut und enthält alle relevanten Sachverhaltsinformationen.
- Sortiert nach Rechtsgebiet, Thema & Schwierigkeit
- Examenstypischer Aufbau
- Bibliothek wird laufend erweitert
Die Eheleute Hartmann setzten sich 2005 in einem notariellen Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben ein; die Kinder Thomas und Claudia sollten Schlusserben zu je 1/2 sein. Nach dem Tod des Vaters 2024 verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Witwe und Sohn. Im August 2024 schenkt die Mutter das Einfamilienhaus (Verkehrswert 780.000 €) ihrer Tochter; gleichzeitig wird ein Wohnrecht eingetragen. Im Januar 2025 verzichtet Thomas gegen 50.000 € Abfindung auf sein „gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht". Im März 2025 verstirbt die Mutter.
Wie werden Sie als Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Thomas Hartmann weiter vorgehen?
Feedback im Gutachtenstil
Schreibe deine Lösung im Gutachtenstil und bekomme sofort eine strukturierte Rückmeldung zu Aufbau, Argumentation und Subsumtion. Wie eine zusätzliche AG-Sitzung, nur jederzeit verfügbar.
- Musterlösungen im Gutachtenstil
- Rückmeldung zu Aufbau und Subsumtion
- Hinweise auf fehlende Normen und Schwerpunkte
- Konkrete Verbesserungsvorschläge je Aspekt
Beeinträchtigende Schenkung & Erbverzicht
4. Mai 2026 · 1.842 Wörter
- § 2287 Abs. 1 BGB sauber als Anspruchsgrundlage erkannt und subsumiert.
- Bindungswirkung der Schlusserbeneinsetzung nach § 2278 II BGB klar herausgearbeitet.
- Stringente Gutachtenstruktur, Schwerpunkte richtig gesetzt.
- Reichweite des Erbverzichts (§ 2346 BGB) – Auslegung „gesetzlich vs. vertraglich" nur knapp.
- Lebzeitiges Eigeninteresse oberflächlich verworfen, BGH-Rechtsprechung fehlt.
Auslegung des Erbverzichts nach §§ 133, 157 BGB vertiefen: Wortlaut „gesetzliches Erbrecht" erfasst die vertragliche Schlusserbenstellung nicht ohne Weiteres.
Alle Rechtsgebiete abgedeckt
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht – Fallübungen für alle examensrelevanten Rechtsgebiete, aktuell abgestimmt auf das 2. Staatsexamen. Fallbasis fürs 1. Staatsexamen ist im Aufbau.
- Zivilrecht: BGB, HGB, Gesellschaftsrecht
- Strafrecht: StGB, StPO, Nebenstrafrecht
- Öffentliches Recht: VwGO, GG, Polizeirecht