Fallübungen & Klausurtraining
Übe mit kuratierten Fallübungen im Klausurstil. Sortiert nach Rechtsgebiet und Schwierigkeit, mit KI-Bewertung im Gutachtenstil.
Kuratierte Fallübungen
Realistische Fälle aus allen drei Rechtsgebieten, kuratiert und qualitätsgesichert. Jeder Fall ist examenstypisch aufgebaut und enthält alle relevanten Sachverhaltsinformationen.
- Sortiert nach Rechtsgebiet, Thema & Schwierigkeit
- Examenstypischer Aufbau
- Bibliothek wird laufend erweitert
Die Eheleute Hartmann setzten sich 2005 in einem notariellen Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben ein; die Kinder Thomas und Claudia sollten Schlusserben zu je 1/2 sein. Nach dem Tod des Vaters 2024 verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Witwe und Sohn. Im August 2024 schenkt die Mutter das Einfamilienhaus (Verkehrswert 780.000 €) ihrer Tochter; gleichzeitig wird ein Wohnrecht eingetragen. Im Januar 2025 verzichtet Thomas gegen 50.000 € Abfindung auf sein „gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht". Im März 2025 verstirbt die Mutter.
Wie werden Sie als Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Thomas Hartmann weiter vorgehen?
Gutachten-Bewertung in Sekunden
Schreibe deine Lösung im Gutachtenstil und erhalte sofort detailliertes Feedback. Die KI prüft Aufbau, Argumentation, Normzitate und Subsumtion - wie ein persönlicher Korrektor.
- Musterlösungen im Gutachtenstil
- Automatische Bewertung deiner Lösung
- Feedback zu Aufbau, Argumentation & Normen
- Verbesserungsvorschläge und Lernhinweise
Beeinträchtigende Schenkung & Erbverzicht
4. Mai 2026 · 1.842 Wörter
- § 2287 Abs. 1 BGB sauber als Anspruchsgrundlage erkannt und subsumiert.
- Bindungswirkung der Schlusserbeneinsetzung nach § 2278 II BGB klar herausgearbeitet.
- Stringente Gutachtenstruktur, Schwerpunkte richtig gesetzt.
- Reichweite des Erbverzichts (§ 2346 BGB) – Auslegung „gesetzlich vs. vertraglich" nur knapp.
- Lebzeitiges Eigeninteresse oberflächlich verworfen, BGH-Rechtsprechung fehlt.
Auslegung des Erbverzichts nach §§ 133, 157 BGB vertiefen: Wortlaut „gesetzliches Erbrecht" erfasst die vertragliche Schlusserbenstellung nicht ohne Weiteres.
Alle Rechtsgebiete abgedeckt
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht – Fallübungen für alle examensrelevanten Rechtsgebiete, aktuell abgestimmt auf das 2. Staatsexamen. Fallbasis fürs 1. Staatsexamen ist im Aufbau.
- Zivilrecht: BGB, HGB, Gesellschaftsrecht
- Strafrecht: StGB, StPO, Nebenstrafrecht
- Öffentliches Recht: VwGO, GG, Polizeirecht