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Praxisnah

Fallübungen & Klausurtraining

Übe mit kuratierten Fallübungen im Klausurstil. Sortiert nach Rechtsgebiet und Schwierigkeit, mit KI-Bewertung im Gutachtenstil.

01 · Bibliothek

Kuratierte Fallübungen

Realistische Fälle aus allen drei Rechtsgebieten, kuratiert und qualitätsgesichert. Jeder Fall ist examenstypisch aufgebaut und enthält alle relevanten Sachverhaltsinformationen.

  • Sortiert nach Rechtsgebiet, Thema & Schwierigkeit
  • Examenstypischer Aufbau
  • Bibliothek wird laufend erweitert
Anwaltsklausur · Zivilrecht
Erbvertrag & lebzeitige Schenkung
Mandant Thomas Hartmann · Erbrecht
Sachverhalt

Die Eheleute Hartmann setzten sich 2005 in einem notariellen Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben ein; die Kinder Thomas und Claudia sollten Schlusserben zu je 1/2 sein. Nach dem Tod des Vaters 2024 verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Witwe und Sohn. Im August 2024 schenkt die Mutter das Einfamilienhaus (Verkehrswert 780.000 €) ihrer Tochter; gleichzeitig wird ein Wohnrecht eingetragen. Im Januar 2025 verzichtet Thomas gegen 50.000 € Abfindung auf sein „gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht". Im März 2025 verstirbt die Mutter.

Fallfrage

Wie werden Sie als Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Thomas Hartmann weiter vorgehen?

§ 2287 BGB§ 2278 BGB§ 2346 BGBAnwaltsklausur
02 · KI-Korrektur

Gutachten-Bewertung in Sekunden

Schreibe deine Lösung im Gutachtenstil und erhalte sofort detailliertes Feedback. Die KI prüft Aufbau, Argumentation, Normzitate und Subsumtion - wie ein persönlicher Korrektor.

  • Musterlösungen im Gutachtenstil
  • Automatische Bewertung deiner Lösung
  • Feedback zu Aufbau, Argumentation & Normen
  • Verbesserungsvorschläge und Lernhinweise
KI-Bewertung · Live-Beispiel
ZivilrechtschwerKI-Korrektur

Beeinträchtigende Schenkung & Erbverzicht

4. Mai 2026 · 1.842 Wörter

0/18
vollbefriedigend
Aufbau72%
Argumentation67%
Rechtl. Richtigkeit56%
Sprache61%
Stark
  • § 2287 Abs. 1 BGB sauber als Anspruchsgrundlage erkannt und subsumiert.
  • Bindungswirkung der Schlusserbeneinsetzung nach § 2278 II BGB klar herausgearbeitet.
  • Stringente Gutachtenstruktur, Schwerpunkte richtig gesetzt.
Zu wiederholen
  • Reichweite des Erbverzichts (§ 2346 BGB) – Auslegung „gesetzlich vs. vertraglich" nur knapp.
  • Lebzeitiges Eigeninteresse oberflächlich verworfen, BGH-Rechtsprechung fehlt.
KI-Empfehlung

Auslegung des Erbverzichts nach §§ 133, 157 BGB vertiefen: Wortlaut „gesetzliches Erbrecht" erfasst die vertragliche Schlusserbenstellung nicht ohne Weiteres.

03 · Reichweite

Alle Rechtsgebiete abgedeckt

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht – Fallübungen für alle examensrelevanten Rechtsgebiete, aktuell abgestimmt auf das 2. Staatsexamen. Fallbasis fürs 1. Staatsexamen ist im Aufbau.

  • Zivilrecht: BGB, HGB, Gesellschaftsrecht
  • Strafrecht: StGB, StPO, Nebenstrafrecht
  • Öffentliches Recht: VwGO, GG, Polizeirecht
Rechtsgebiete
Zivilrecht
2. Staatsexamen · wachsend
Strafrecht
2. Staatsexamen · wachsend
Öffentliches Recht
2. Staatsexamen · im Aufbau
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